Gemäß § 69 Abs. 1 S. 1 SGB IX stellen auf Antrag des behinderten Menschen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest (einen Link zu einem Erstantrag/Änderungsantrag finden Sie online in dem Internetauftritt der Bezirksregierung Münster unter www.brms.nrw.de).
Sind Sie mit der Entscheidung des zuständigen Versorgungsamtes nicht einverstanden, ...
Der Beitrag Musterschriftsatz – Klage zur Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und des Grades der Behinderung erschien zuerst auf Rechtsanwalt und Sozialrecht.