Die Feststellung des Gesamtgrades der Behinderung wird in drei Schritten vollzogen:
- In einem ersten Schritt werden die Gesundheitsstörungen und die sich daraus ergebenden Teilhabebeeinträchtigungen festgestellt.
- In einem zweiten Schritt sind die Teilhabebeeinträchtigungen den Funktionsstörungen zuzuordnen, ...
- In einem weiteren dritten Schritt wird dann der Gesamt-GdB gebildet. ...