Der GdB kann - ebenso wie der GdS (Grad der Schädigungsfolgen) - zwischen 20 und 100 variieren. Er wird in 10er-Schritten gestaffelt. Irrtümlich wird der GdB oft in Prozent angegeben.
Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung. ...
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